Achtung bei der Steuerklasse – Geflüchtete in Arbeit

Immer mehr Geflüchtete finden in Deutschland Arbeit, was sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft insgesamt ein positiver Schritt ist. Doch es gibt einige bürokratische Fallstricke, die dabei beachtet werden sollten, insbesondere wenn es um die richtige Steuerklasse geht.

Ein häufiger Fehler tritt auf, wenn Arbeitgeber über das Elster-System eine Abfrage machen und Geflüchtete fälschlicherweise in die Steuerklasse 1 eingestuft werden. Dies passiert, obwohl sie als Familie mit Kindern bei der Stadt Leichlingen gemeldet sind. In der Steuerklasse 1 werden sie als unverheiratet und kinderlos berechnet, was zu erheblich höheren Steuerabzügen führen kann. Dabei werden auch die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.

Sollte euch das betreffen, meldet euch bitte oder geht direkt zum Bürgerservice, um eure Einträge überprüfen zu lassen. Die Daten werden digital von der Einwohnermeldestelle an das Finanzamt übermittelt. Manchmal führen fehlerhafte oder unvollständige Angaben, wie ein fehlendes Heiratsdatum beim Einwohnermeldeamt, dazu, dass das Finanzamt diese nicht korrekt verarbeiten kann.

Selbst wenn die Daten korrekt sind, wird bei Familien oft standardmäßig die Steuerklasse 4 für beide Partner angesetzt. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, solltet ihr dies zügig ändern lassen. Die passenden Formulare stellt das Finanzamt online zur Verfügung. Auch hier könnt ihr euch bei uns melden, wir unterstützen euch gerne.

Falls nur ein Elternteil arbeitet und der andere sich um die Kinder kümmert, sollte der arbeitende Elternteil die Steuerklasse 3 wählen und die Kinderfreibeträge beantragen. So bleibt am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto übrig.

Denkt außerdem daran, dass ihr auch während der Arbeit Anspruch auf Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und andere Unterstützungsleistungen habt, wenn das Gehalt zum Leben nicht ausreicht. Wir von Leichlingen Hilft unterstützen euch gerne dabei, eure Ansprüche zu prüfen und zu nutzen.

Hier ist eine Beispielrechnung für eine Person mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 EUR pro Monat, abhängig von der Steuerklasse. In der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Person in Deutschland lebt und keine Kirchensteuer zahlt.

Steuerklasse 1 (ledig, ohne Kinder)

  • Bruttoeinkommen: 2.500 EUR
  • Lohnsteuer: 330 EUR
  • Rentenversicherung: 232,50 EUR
  • Krankenversicherung: 182,50 EUR
  • Pflegeversicherung: 38,13 EUR
  • Arbeitslosenversicherung: 30 EUR
  • Nettoverdienst: 1.686,88 EUR

Steuerklasse 3 (verheiratet, Partner ohne Einkommen, 2 Kinder)

  • Bruttoeinkommen: 2.500 EUR
  • Lohnsteuer: 95 EUR
  • Rentenversicherung: 232,50 EUR
  • Krankenversicherung: 182,50 EUR
  • Pflegeversicherung: 38,13 EUR
  • Arbeitslosenversicherung: 30 EUR
  • Nettoverdienst: 1.921,88 EUR

Steuerklasse 4 (verheiratet, beide Partner arbeiten, je 1 Kind)

  • Bruttoeinkommen pro Person: 2.500 EUR
  • Lohnsteuer: 237,50 EUR
  • Rentenversicherung: 232,50 EUR
  • Krankenversicherung: 182,50 EUR
  • Pflegeversicherung: 38,13 EUR
  • Arbeitslosenversicherung: 30 EUR
  • Nettoverdienst pro Person: 1.779,38 EUR

Fazit:

  • In Steuerklasse 1 bleibt netto 1.686,88 EUR übrig.
  • In Steuerklasse 4 beträgt der Nettoverdienst 1.779,38 EUR.
  • In Steuerklasse 3 erhöht sich der Nettoverdienst auf 1.921,88 EUR.

Diese Beispiele zeigen, wie sich die Wahl der Steuerklasse und die Berücksichtigung von Kindern auf das monatliche Einkommen auswirken.

Es ist also wichtig, die richtige Steuerklasse zu wählen, um unnötige Abzüge zu vermeiden.